Odyssee unseres Bewusstseins - Strafanzeige (Beweisführung)
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30.8.2007
Odyssee unseres Bewusstseins – Strafanzeige (Beweisführung)
7. Beweismittel
Zeuge, Betroffener, Opfer: Johann Klawatsch (Adresse siehe Pkt. 1)
Urkunden:
Curriculum Vitae; Unternehmensprofil Investors GmbH;
Meine Bücher: Mitspieler Mensch; HANS aha’s … (Auslösung meiner Observation); Planet der Ikonen; HANS blogs …(I); HANS blogs …(II) (HANS blogs … I, II und eventuell III, sind als Tagebücher meiner Observation zu sehen und insofern als Detailinfo einschlägig, wenn auch für die Veröffentlichung redigiert – nicht manipuliert!
Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht vom 29.3.2005 und Beschluss v. 23.5.2005 (Aktenzeichen - 1 BvR 787/05 -)
Einschlägige Strafanzeigen (Staatsanwaltschaft München I), Aktenzeichen:
115UJs716224/04; 115AR56159/04; 246UJs716224/04; 243Js216855/06; 244UJs712373/06.
Meine Information vom 22.11.2005 (Aktennotiz v. 19.11.2005) an die Staatsanwaltschaft München I und Staatsanwaltschaft Wien betreffend den Todesfall von Ignaz Casensky und Mordfall Mag. Norbert Rössler.
Meine Information vom 2.4.2005 und 9.12.2005 an die UN- OHCHR (UNO-Menschenrechts-organisation, Genf)
Meine Abfragen bei den Staatsanwaltschaften Berlin, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, Köln, Mainz, Memmingen, München, Paderborn, Wiesbaden, Wien, beim Generalbundesanwalt, beim Landeskriminalamt Bayern und Bundeskriminalamt Wiesbaden und den Datenschutzbeauftragten (Land Bayern, Bund) und Bundeskriminalamt Wien, beim Bundesnachrichtendienst, ergaben keine Hinweise auf Eintragungen, Voruntersuchungen oder gar Ermittlungen.
Meine Abfragen beim Bayerischen Ministerium für Inneres, Dr. Beckstein und beim Bundesinnenministerium, Bundesminister Otto Schily ergaben folgende, einigermaßen reservierte Ergebnisse: Das Ministerbüro von Dr. Beckstein bestätigt mir zunächst lediglich den Eingang meiner Anfrage und das Bundesministerium des Inneren verlangt in meiner telefonischen Anfrage von mir die entsprechenden schriftlichen Unterlagen und stellt ein persönliches Gespräch in Aussicht, danach Schweigen, folglich frage ich mehrmals telefonisch nach und werde lediglich endlos hin und her gereicht …
Meine An- und Abfragen bei parlamentarischen Kontrollgremien auf Landes- und Bundesebene (G 10 – Kommissionen) zeitigen diese Ergebnisse:
Die G 10-Kommission des Deutschen Bundestages teilt mir zunächst mit Schreiben vom 27.4.2004, neben den üblichen Informationen mit, dass sie sich in einer der nächsten Sitzungen mit meinem Vorbringen befassen wird, danach würde ich eine weitere Nachricht erhalten.
Der Bayerische Landtag informiert mich mit Schreiben vom 5.5.2004 dahingehend, dass meine Anfragen dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren, mit der Bitte übermittelt wurden, gegenüber der G 10-Kommission Stellung zu nehmen.
Mit Schreiben vom 28.5.’04 informiert der Bayerische Landtag, die G 10-Kommission würde sich am 17.6.’04 mit meinem Vorbringen und dem Bericht des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren hierzu befassen.
Mit Schreiben vom 2.6.’04 informiert mich das Bayerische Staatsministerium des Inneren, im Auftrag des Staatsministers Dr. Beckstein, dass in meiner Angelegenheit gegenüber der G 10-Kommission des Bayerischen Landtages Stellung genommen wurde und ich von dieser direkt benachrichtigt werden würde.
Mit Schreiben vom 30. 6.’04 informiert mich der Vorsitzende der G 10-Kommission des Bayerischen Landtages, Herr Dr. Manfred Weiß, wie folgt:
Vollzug des Artikel 10-Gesetzes (G 10)
Az: P III 1/L-4210-16
Sie haben gebeten, zu überprüfen, ob Fernmeldeüberwachungsmaßnahmen im Hinblick auf Ihre Person durchgeführt wurden bzw. werden. Ich kann Ihnen hierzu mitteilen, dass wir keine Verletzung des in Art. 10 GG, Art. 112 BV gewährleisteten Post- und Fernmeldegeheimnisses durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz festgestellt haben. Sonstige rechtswidrige Verletzungen Ihrer Persönlichkeitsrechte durch Observationsmaßnahmen sind ebenfalls nicht erfolgt.
Mit Schreiben vom 7.6.’04 teilt mir die G 10 Kommission des Deutschen Bundestages mit, mein Vorbringen konnte noch nicht abschließend behandelt werden und ich würde sobald wie möglich weitere Nachricht erhalten.
Mit Schreiben vom17.6.’04 informiert mich der Vorsitzende der G 10-Kommission des Deutschen Bundestages, Herr Dr.de With, unter Bezug auf einen Zwischenbescheid des Sekretariats vom 19.4.’04, mir liegt allerdings nur die bereits oben erwähnte Zwischeninfo vom 27.4.’04 vor – als Vorausbemerkung!
Darüber hinaus bemerkt Herr Dr.de With in dem Schreiben: die Kommission hat meine Eingabe geprüft und festgestellt, dass meine Rechte nicht verletzt worden sind und merkt erläuternd an:
Eine Rechtsverletzung liegt nicht vor, wenn keine Beschränkungsmaßnahme vorliegt oder eine Beschränkungsmaßnahme zwar angeordnet worden ist, diese jedoch nach dem Artikel 10-Gesetz zulässig und notwendig war.
Wird im Rahmen der sachlichen und rechtlichen Überprüfung einer Beschwerde von der Kommission festgestellt, dass eine Beschränkungsmaßnahme angeordnet und vorgenommen wurde, diese aber unzulässig oder nicht notwendig war, ist sie vom zuständigen Bundesminister sofort aufzuheben.
Mit Schreiben vom 30.6.’04 ersuche ich Herrn Dr. de With mir den Zwischenbescheid vom 19.4.’04 zu überlassen und um einige ergänzende Ausführungen – das Schreiben kam mit dem Vermerk zurück: Empfänger nicht mehr MdB! Ich richte mein Schreiben erneut an die G 10-Kommission und erhalte darauf am 9.7.’04 als Antwort: Im Wesentlichen werden die Ausführungen oben (Schreiben vom 17.6.’04) bestätigt, mit einigen zusätzlichen Bemerkungen:
Wegen der Geheimhaltungspflicht kann die Kommission keine Auskunft erteilen ob im Einzelfall tatsächlich eine Beschränkungsmaßnahme angeordnet wurde oder nicht. Hinzu kommt, dass aus einer solchen konkretisierten Mitteilung möglicherweise Rückschlüsse auf laufende Überwachungsmaßnahmen gezogen werden könnten.
Eine Mitteilung über den Bescheid vom 17.6.’04 hinaus kann insofern nicht erfolgen.
Ich erhalte erneut den Zwischenbescheid vom 27.4.’04 übermittelt, insofern dürfte es einen Zwischenbescheid vom 19.4.’04 nicht geben, oder es wurde der vom 27.4.’04 neu gefasst!
Ich erhalte weiter einen Ausdruck des G 10-Gesetzes und es schließt sich eine Art Rechtsbelehrung/Rechtshinweis an.
Der Bundesnachrichtendienst antwortet mir mit Schreiben vom 16.8.’04 in Hinweisen auf seinen Auftrag und meint, mein Antrag würde den rechtlichen Anforderungen nicht entsprechen – ich lasse es dabei bewenden.
Die Datenschutzbeauftragten von Land und Bund sind mir ebenfalls keine Hilfe und bestätigen mir auf meine Anfragen hin lediglich, dass bei den Ämtern für Verfassungsschutz keine Daten über mich erfasst sind und auch keine Überwachung und Observierung seitens der Ämter für Verfassungsschutz durchgeführt werden.
Da es mir möglich ist meinen Tagesablauf unmittelbar und direkt, bis in Details, via Medien nachzuvollziehen, ist zweifelsfrei eine rundum Observation gegeben (ohne Schutz der Intimsphäre), weshalb ich mit Schreiben vom 1.7.’04 entsprechende Anfragen an die Intendanz der großen Rundfunk- und Fernsehanstalten (ARD, ZDF, ORF, RTL, ProSiebenSat 1) richtete – worauf ich keine Antworten erhielt, was wohl für sich spricht!
Die Bundespräsidenten Johannes Rau und Horst Köhler (Deutschland), sowie die Bundespräsidenten Dr. Thomas Klestil und Dr. Heinz Fischer (Österreich) wurden und werden von mir über die Vorgänge laufend informiert.
Die Bundesregierungen in Deutschland und Österreich, insbesondere Bundeskanzler Schröder und Schüssel, Bundeskanzlerin Merkel und Bundeskanzler Gussenbauer, werden von mir gleichermaßen informiert.
Weiters sind von mir direkt einbezogen (teils über die Botschaften) , die Präsidenten und Staatsführungen der USA, Russland, Großbritannien, Frankreich, Italien, China, Indien, Japan, Iran, Ägypten, Israel, Südafrika und indirekt über die UNO, EU und Medien, die Erdgesellschaft/Völkergemeinschaft insgesamt – in allen wesentlichen Lebensbereichen, wie Kultur/Religionen, Politik, Wirtschaft.
Aus meinen Abfragen bei den Behörden resultiert ein erstes wesentliches Zwischenergebnis:
(Wenn ich mich so umfassend einbringe und einmische, muss es mich dann wundern, wenn ich mich unter Räson der Staaten- und Völkergemeinschaft wieder finde …)
Dagegen habe ich grundsätzlich nichts einzuwenden, nur über das Wie, zumal dieses, Menschenwürde und Menschenrechte, Grundordnungen und Rechte nicht zu kennen scheint und zur Makulatur werden lässt und damit unser Streben nach Demokratie zur Farce werden lässt und Demokratien sich als die schlimmeren Diktaturen erweisen.
(Insofern böte die Apokalyptik um mich eine gute Demo-Version …)
Das deutsche Grundgesetz gilt international als Richtung weisend, umso bedauerlicher das Geschehen wie es sich mit mir verbindet:
Aus meiner Sicht sind die Gründe hierfür im Grundgesetz selbst angelegt, nämlich, in Artikel 1 [Schutz der Menschenwürde] und seiner Unterjochung durch die folgenden Grundrechte, in welche stets kraft Gesetz eingegriffen werden darf und kann und wovon die Legislative und folglich die Exekutive und die Kontrolleinrichtungen reichlich, um nicht zu sagen entartet Gebrauch machen – undurchsichtiger Gesetzeswust!
Damit verletzt die staatliche Gewalt Achtung und Schutz der unantastbaren Würde von uns Menschen eklatant, ja man muss bedauerlicher Weise sagen, der Schutz der Menschenwürde ist nicht wirklich gegeben! (Von manchen internationalen Gepflogenheiten erst gar nicht zu sprechen!)
Mir werden nahezu alle im GG zugestandenen Rechte verwehrt oder eben nur sehr eingeschränkt zugestanden, insbesondere kraft Artikel 10 GG und dem darauf ergangenen G 10-Gesetz, welches über eingeleitete Maßnahmen Geheimhaltungspflicht vorschreibt, den Rechtsweg zunächst ausschließt und statt dessen die Nachprüfung durch die G 10 Kommission tritt.
Vor diesem Hintergrund sind die Antworten auf meine An- und Abfragen bei den einschlägigen Behörden, wie oben aufgeführt, nur bedingt aussagefähig, dennoch lassen die intensiven Auseinandersetzungen mit meinen Anliegen, insbesondere die der Innenministerien und G 10-Kommissionen, sehr wohl den Schluss über umfassende Überwachungsmaßnahmen zu, beispielsweise spricht die G 10-Kommission des Bayerischen Landtages sogar vom Vollzug des Art. 10-Gesetzes!
Und das Bundesverfassungsgericht spricht in seinem Beschluss vom 23.5.2005 von: … gegen die willkürlichen Observationsmaßnahmen durch die öffentliche Gewalt …, was im Kontext, wenn auch indirekt, ebenfalls als Bestätigung für die Observationsmaßnahmen verstanden werden kann.
Die eigentliche Bestätigung kommt durch die Observationsmaßnahmen selbst, wie massive Störungen meiner Kommunikationseinrichtungen, meiner Computer, massiv intrigierte Geschäftsvorgänge, Zerrüttung meines Privatlebens und die Nachvollziehbarkeit meiner Gesamtlebensgestaltung über die Medien.
Die Vorwände für Verdächtigungen, Unterstellungen und für derart drastische Maßnahmen sind mannigfaltig und bieten der Staatsgewalt jedwede Möglichkeit zur ungebremsten Willkür, auch in zeitlicher Hinsicht, zumal der Rechtsweg unterbunden ist und die parlamentarischen Kontrolleinrichtungen überfordert scheinen und/oder sich in Kungelei üben und die Medien darüber schweigen!
Einmal davon abgesehen, dass es meiner Überzeugung nach erst gar nicht zur Observation hätte kommen dürfen, weil in politischer Willkür gründend, belässt es die Staatsgewalt leider nicht bei den Observationsmaßnahmen, sondern betreibt vorsätzlich und gezielt in umfassender Art und Weise die Zerrüttung meines Privatlebens, meine gesundheitliche Zerstörung, versucht mich zu Straftaten hin zu provozieren, betreibt meinen wirtschaftlichen Ruin und meine gesellschaftliche Isolierung über fortdauernden Freiheitsentzug, Folter und Nötigung und hierin gründet meine Strafanzeige.
Nachweis der Willkür:
Ich halte seit meiner Unternehmenstätigkeit in Wien, demnach seit über dreißig Jahren, nachweislich und nachhaltig Kontakt zu führenden Persönlichkeiten in Kultur, Politik und Wirtschaft. Ich lebe seit 1983 in Deutschland, meine inzwischen geschiedene Frau (von den Observisten intrigiert) ist Deutsche Staatsbürgerin aus gutem Haus.
Seit etwa 1986 bediene ich die Wirtschaft, Politik und Medien mit eigenem Schrifttum quer zu vielen Lebensbereichen, darunter Bundeskanzler Kohl, Bundespräsident von Weizsäcker und Anfang der 90er-Jahre erhalten Medien und führende Politiker mein Buch Mitspieler Mensch überreicht, darunter die Herren Kohl, Schröder, Lafontaine, Fischer, Trittin, Schily und andere und Präsident Gorbatschow und etwas später Bundespräsident Herzog, der kurz darauf seine Ruck-Rede hielt …
Vor diesem Hintergrund verteilte ich im Sommer 2003 mein Manuskript zu meinem Buch HANS aha’s … und das Inferno nahm seinen Lauf, unmittelbar darauf setzte die Observation ein, ohne dass auch nur irgendjemand zuvor mit mir darüber gesprochen hätte …
Ich wusste und weiß um die gesellschafts-philosophischen Bruchlinien in meinem Buch und gerade deshalb wollte ich das Establishment bereits im Vorfeld der Veröffentlichung darauf einstimmen, was daraus wurde ist inzwischen hinlänglich bekannt …
Erklären lässt sich das nur mit politischer und justizieller Willkür – ich soll in meinem Wirken und Werk schlichtweg vernichtet werden, auf welche Art und Weise auch immer.
Das Establishment will mich in seiner Machtbesessenheit ohne Rücksicht auf mein Wirken und Werk unterworfen wissen, wohl der eigentliche Grund warum das Inferno noch heute fortdauert und die Observisten inzwischen klar auf meine Vernichtung abstellen – von Richtern mitverantwortet!
Als ich im März 2005 meine Verfassungsbeschwerde einreichte war die allgemeine Bedeutung meines Wirkens und Werkes und die massiven Verletzungen in meinen Grundrechten bereits greifbar und ebenso, dass mir schwere und unabwendbare Nachteile entstehen würden, würde ich auf den Rechtsweg verwiesen. Und dennoch verweigerte das Bundesverfassungsgericht die Annahme meiner Beschwerde, es ging erst gar nicht auf mein Vorbringen ein und griff in seinem Beschluss lediglich das Kriterium Politischer Willkür auf.
Observation ist stets in Verbindung mit Freiheitsbeschränkung, -entziehung zu sehen, sie ist gemäß Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes nur in seiner Verhältnismäßigkeit zulässig, wird sie angeordnet, ist die Beschränkungsmaßnahme, nach geltendem Recht, laufend auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls unverzüglich aufzuheben.
In meinem Fall wurde der Zeitraum für die Observationsmaßnahmen offensichtlich a priori für fünf Jahre festgesetzt – folge ich Medien-Informationen. Eine Festsetzung von solch langem Zeitraum ist gesetzlich nicht gedeckt – Freiheit ist Menschenrecht und Grundrecht und in solche darf nur kraft Gesetz (siehe GG Art. 104) eingegriffen werden!
Insoweit agieren hier Politiker und Richter, in ihrer Macht befangen, über Recht und Gesetz hinweg, was den Willkürakt seitens der Politik und Justiz verfestigt und weiters als strafrechtlich relevante Handlungen Politische Verdächtigung, Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger auslöst.
Im Falle des Bundeskanzlers, der Bundeskanzlerin, der verantwortlichen Minister und Ministerpräsidenten und Richter, stellen sich zusätzlich kritische Fragen in Verbindung mit dem geleisteten Amtseid und einem möglichem Bruch.
Die Observationsmaßnahmen, wie sie sich mit mir verbinden, stellen wohl ein Novum dar, insofern, als meine Observation nahtlos von Medien begleitet und international mitverfolgt wird. Hier verbinden sich Geheimhaltung und Öffentlichkeit in besonderer Art und Weise, was es zu hinterfragen gilt: Fakt ist, die rechtlichen und gesetzlichen Voraussetzungen hierfür sind nicht gegeben, andererseits erweitert eine Observation in Verbindung mit Medien die Möglichkeiten erheblich – zweifellos auch für mich als Betroffenen.
Im Kontext der Strafanzeige hier, interessieren natürlich primär die strafrechtlich relevanten Belange und Handlungen. Wir sprechen von Verbrechen: Nötigung, Folter, absichtliche Schädigung an Leib und Seele, von Folter mit Todesfolge, von Mordabsicht und Mord. Für diese Delikte gilt: Der Versuch ist strafbar!
Art. 3 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten:
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden!
Die Verbindung von Observation und Medien ermöglicht den Observisten bislang ungeahnte Möglichkeiten in ihrem Aufgabenbereich und deren Missbrauch, beispielsweise die subtile Verletzung von Menschenrechten und Grundfreiheiten, insbesondere auch die Verletzung des grundgesetzlich geschützten höchstpersönlichen Lebensbereiches über Evaluierung der privaten Lebensgestaltung, in Wort und Schrift, in Bild und Film und deren widerrechtlichen Weitergabe an Dritte!
Über die gewonnenen Persönlichkeitsprofile eröffnen sich den Observisten weitere Möglichkeiten und deren Missbrauch, nämlich die gezielte Herbeiführung von Wahnkategorien und somit von schweren Psychosen/Neurosen, einschließlich möglicher Selbst- und Fremdgefährdungen, die Provokation von zerstörerischen Handlungen in allen Lebensbereichen, darunter auch jene die der Existenzsicherung dienen.
Diese Vorgehen und Handlungen seitens der Observisten gehen weit über die gegebenenfalls zu akzeptierenden Beschränkungsmaßnahmen hinaus und lösen die oben erwähnten Verbrechens-Straftatbestände, wie die der Folter und ihre Folgen, aus.
Hierzu Art. 104 GG:
Festgehaltene (Freiheitsentziehung) Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden.
1. Zwischenergebnis – Zusammenfassung:
Die Art und Weise der Anordnung und des Vollzuges der Observations- und Beschränkungsmaßnahmen gegen mich lässt kaum Zweifel an der beabsichtigten (vorsätzlichen) Zerstörung / Vernichtung meiner Person aufkommen.
Medien versagen in ihrer Kontrollfunktion und finden sich, wenn nicht in Mittäterschaft, so doch in Beihilfe wieder.
Recht und Gesetz zeigen sich als von den Verantwortlichen und Handelnden außer Kraft gesetzt, was die freiheitliche demokratische, in Würde und Recht gründende Gesellschaftsordnung insgesamt und schlichtweg, als Gesellschaftsordnung der Lebenslügen und ihre Vertreter in rechtswidrigen, wie strafrechtlich relevanten Handlungen verstrickt zeigt! Demokratie am Abgrund!?
(Anmerkung: Dem Deutschen Grundgesetz ist Selbstunterjochung implizit, es schützt nicht wirklich uns Menschen in unserem Menschsein, in unserer Menschenwürde, in unseren Menschenrechten und steht so inhaltlich in krassem Widerspruch zur Konvention zum Schutz derselben. Es schützt vordergründig die Volksvertreter in ihren Gespinsten und verfehlt so dem Grunde nach Sinn und Zweck!
Das Grundgesetz toleriert uns in der Odyssee unseres Bewusstseins, es fördert uns nicht darin!
Das GG lässt allerdings keine Zweifel aufkommen, hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit aller Grundrechte zueinander, diesem Kriterium wird von den Volksvertretern und der Justiz längst nicht mehr gebührende Aufmerksamkeit und Sorgfalt zuteil, beispielsweise, bei Freiheit versus/und Sicherheit – greift erst einmal Prävention unverhältnismäßig um sich, finden wir uns unter Staatsräson und Staatssicherheit wieder!)
Nachweis und Beweismittel über die strafrechtlich relevanten Handlungen im Einzelnen – ein schwieriges Unterfangen, weil an Komplexität kaum noch zu übertreffen und Schweigen und Leugnung (Geheimhaltung) das Geschehen bestimmen.
Ich soll auf meine Individualrechte, auf meine Grundrechte verzichten und mich willkürlichen Staatsräsonen unterwerfen – ich will nicht!
Ich soll mich konform in die Staaten- und Völkergemeinschaft einfügen – ich will nicht!
Ich soll auf mein Atomprogramm (auf die Veröffentlichung meiner Bücher) verzichten – ich will nicht!
Im Gegenzug soll ich großzügig gefördert werden – ich will nicht!
Willige ich nicht ein und folge ich nicht, muss ich mit Isolation, Repressalien und Sanktionen rechnen, sprich, mit meiner vorsätzlich herbeigeführten Zerstörung und Vernichtung rechnen und genau das versuchen und betreiben die Staatsgewalten, zusammen mit Medien, inzwischen seit vier Jahren – auf widerrechtliche und strafrechtlich relevante Art und Weise und wohlgemerkt, von Politikern und Richtern, welche den Amtseid leisteten, mitverantwortet!
Das erklärt auch, warum die Observisten nicht bloß mit Überwachung befasst sind, sondern widerrechtlich massiv in mein Privat- und Geschäftsleben eingreifen.
Und gleichzeitig bedient sich international das Establishment widerrechtlich meines Geistigen Eigentums.
Und ich dachte, ich lebe in Demokratien, welche Würde und Rechte von Menschen achten und einhalten würden und Rechtsschutz und Rechtsweg gewährleisten würden – welch ein böses Erwachen!
Von Mal zu Mal klicke ich mich in Foren ein und Stelle Beiträge ein, auf einen meiner Beiträge finde ich am 11. und 24.10 2005 unter dem Nicknamen Uttu Schüli (ich deute diesen Namen mit Otto Schily) die beiden folgenden Diskussionsbeiträge:
11.10.2005
Ich kann hier leider nur unter dem Pseudonym ‚Uttu Schüli’ schreiben.
Zu meiner Person: Ich bin in mehreren geheimen und geheimsten Ausschüssen des Bundes und der Länder tätig, sowie in den Führungszirkeln von Nato usw.
Wie Sie kaum glauben werden: Die Behauptungen von Herrn Klawatsch sind wahr! Die Observation des Herrn Klawatsch lastet unsere inländischen Geheimdienste zu ca. 78 % aus. Befreundete Dienste wie das M16, die NSA usw. kommen auf nahe 50 %.
Die obersten Polizeibehörden der Länder haben alle eine Soko Clavacs eingerichtet. Diese Sokos widmen sich ausschließlich dem Thema Klawatsch.
Die gesamte Justiz ist angewiesen, jedwede Klage von Klawatsch ohne Begründung abzubügeln.
Die gesamte Presse sowie das Fernsehen sind geheimdienstlich unterwandert.
Unsere V-Männer stellen sicher, dass die Tätigkeiten des Herrn Klawatsch in Echtzeit über die Glotze flimmern, natürlich getarnt als Werbespots für Knoppers, Jamba oder Palmolive.
Also: Augen auf beim Dauerlauf. Es ist jetzt sicher verständlich, dass ich nicht unter meinem richtigen Namen schreiben kann, sonst ist die ganze Meute morgen hinter mir her.
Helm auf (oder Hut ab?) vor einem Mann mit soviel Feind!
24.10.2005
‚Uttu Schüli’ sieht sich zu folgendem Statement veranlasst:
Hans Klawatsch ist kein Phantom, sondern ein real existierender Spring-ins-Feld (siehe auch meinen Beitrag: http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/37759,0.html) (wurde inzwischen gelöscht!)
Schon mein Urahn ‚Frodrich Burburasso’(Friedrich Barbarossa) musste sich mit diesem Tausendsassa herumplagen, verlor jedoch das entscheidende Duell im Salef. So geistert Hans Klawatsch noch immer umher, um uns seine ‚Hahas’ anzudrehen.
Naja, ich bin ihn ja bald los. Wulfgong Schöble (Wolfgang Schäuble), übernehmen sie!
Wer auch immer diese Beiträge verfasst haben mag, sie sind ein, sagen wir, spaßiger Hinweis auf einige wesentliche Teilaspekte der tatsächlichen Situation – Schmunzeln erlaubt!
Möglicherweise ist der Sachsen-Sumpf, mit dem derzeit ein Untersuchungsausschuss befasst ist, eines der Ergebnisse, welche die mit meiner Observation einsetzenden Untersuchungen und Ermittlungen zeitigen.
In nur dreieinhalb Monaten, wenn auch fast rund um die Uhr, schreibe ich meine HANS aha’s …, mit zunehmender Versenkung, wie es die Qualität des Inhalts nahe legt …
Im Sommer 2003 übermittle ich das Manuskript, streng vertraulich, an eine der bekanntesten Talkerinnen des deutschen Fernsehens und es schlägt förmlich ein, innerhalb weniger Wochen sind widerrechtlich alle Sender davon inspiriert und durchflutet, ich agiere umgehend und verteile das Manuskript international an führende Politiker, Medien und sonstige Einrichtungen.
Unmittelbar darauf setzen die gegen mich gerichteten Observationsmaßnahmen ein und die Apokalyptik bricht sich Bahn …
Fortsetzung folgt …
clavacs
30.8.2007
Odyssee unseres Bewusstseins – Strafanzeige (Beweisführung)
7. Beweismittel
Zeuge, Betroffener, Opfer: Johann Klawatsch (Adresse siehe Pkt. 1)
Urkunden:
Curriculum Vitae; Unternehmensprofil Investors GmbH;
Meine Bücher: Mitspieler Mensch; HANS aha’s … (Auslösung meiner Observation); Planet der Ikonen; HANS blogs …(I); HANS blogs …(II) (HANS blogs … I, II und eventuell III, sind als Tagebücher meiner Observation zu sehen und insofern als Detailinfo einschlägig, wenn auch für die Veröffentlichung redigiert – nicht manipuliert!
Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht vom 29.3.2005 und Beschluss v. 23.5.2005 (Aktenzeichen - 1 BvR 787/05 -)
Einschlägige Strafanzeigen (Staatsanwaltschaft München I), Aktenzeichen:
115UJs716224/04; 115AR56159/04; 246UJs716224/04; 243Js216855/06; 244UJs712373/06.
Meine Information vom 22.11.2005 (Aktennotiz v. 19.11.2005) an die Staatsanwaltschaft München I und Staatsanwaltschaft Wien betreffend den Todesfall von Ignaz Casensky und Mordfall Mag. Norbert Rössler.
Meine Information vom 2.4.2005 und 9.12.2005 an die UN- OHCHR (UNO-Menschenrechts-organisation, Genf)
Meine Abfragen bei den Staatsanwaltschaften Berlin, Dresden, Düsseldorf, Hamburg, Köln, Mainz, Memmingen, München, Paderborn, Wiesbaden, Wien, beim Generalbundesanwalt, beim Landeskriminalamt Bayern und Bundeskriminalamt Wiesbaden und den Datenschutzbeauftragten (Land Bayern, Bund) und Bundeskriminalamt Wien, beim Bundesnachrichtendienst, ergaben keine Hinweise auf Eintragungen, Voruntersuchungen oder gar Ermittlungen.
Meine Abfragen beim Bayerischen Ministerium für Inneres, Dr. Beckstein und beim Bundesinnenministerium, Bundesminister Otto Schily ergaben folgende, einigermaßen reservierte Ergebnisse: Das Ministerbüro von Dr. Beckstein bestätigt mir zunächst lediglich den Eingang meiner Anfrage und das Bundesministerium des Inneren verlangt in meiner telefonischen Anfrage von mir die entsprechenden schriftlichen Unterlagen und stellt ein persönliches Gespräch in Aussicht, danach Schweigen, folglich frage ich mehrmals telefonisch nach und werde lediglich endlos hin und her gereicht …
Meine An- und Abfragen bei parlamentarischen Kontrollgremien auf Landes- und Bundesebene (G 10 – Kommissionen) zeitigen diese Ergebnisse:
Die G 10-Kommission des Deutschen Bundestages teilt mir zunächst mit Schreiben vom 27.4.2004, neben den üblichen Informationen mit, dass sie sich in einer der nächsten Sitzungen mit meinem Vorbringen befassen wird, danach würde ich eine weitere Nachricht erhalten.
Der Bayerische Landtag informiert mich mit Schreiben vom 5.5.2004 dahingehend, dass meine Anfragen dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren, mit der Bitte übermittelt wurden, gegenüber der G 10-Kommission Stellung zu nehmen.
Mit Schreiben vom 28.5.’04 informiert der Bayerische Landtag, die G 10-Kommission würde sich am 17.6.’04 mit meinem Vorbringen und dem Bericht des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren hierzu befassen.
Mit Schreiben vom 2.6.’04 informiert mich das Bayerische Staatsministerium des Inneren, im Auftrag des Staatsministers Dr. Beckstein, dass in meiner Angelegenheit gegenüber der G 10-Kommission des Bayerischen Landtages Stellung genommen wurde und ich von dieser direkt benachrichtigt werden würde.
Mit Schreiben vom 30. 6.’04 informiert mich der Vorsitzende der G 10-Kommission des Bayerischen Landtages, Herr Dr. Manfred Weiß, wie folgt:
Vollzug des Artikel 10-Gesetzes (G 10)
Az: P III 1/L-4210-16
Sie haben gebeten, zu überprüfen, ob Fernmeldeüberwachungsmaßnahmen im Hinblick auf Ihre Person durchgeführt wurden bzw. werden. Ich kann Ihnen hierzu mitteilen, dass wir keine Verletzung des in Art. 10 GG, Art. 112 BV gewährleisteten Post- und Fernmeldegeheimnisses durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz festgestellt haben. Sonstige rechtswidrige Verletzungen Ihrer Persönlichkeitsrechte durch Observationsmaßnahmen sind ebenfalls nicht erfolgt.
Mit Schreiben vom 7.6.’04 teilt mir die G 10 Kommission des Deutschen Bundestages mit, mein Vorbringen konnte noch nicht abschließend behandelt werden und ich würde sobald wie möglich weitere Nachricht erhalten.
Mit Schreiben vom17.6.’04 informiert mich der Vorsitzende der G 10-Kommission des Deutschen Bundestages, Herr Dr.de With, unter Bezug auf einen Zwischenbescheid des Sekretariats vom 19.4.’04, mir liegt allerdings nur die bereits oben erwähnte Zwischeninfo vom 27.4.’04 vor – als Vorausbemerkung!
Darüber hinaus bemerkt Herr Dr.de With in dem Schreiben: die Kommission hat meine Eingabe geprüft und festgestellt, dass meine Rechte nicht verletzt worden sind und merkt erläuternd an:
Eine Rechtsverletzung liegt nicht vor, wenn keine Beschränkungsmaßnahme vorliegt oder eine Beschränkungsmaßnahme zwar angeordnet worden ist, diese jedoch nach dem Artikel 10-Gesetz zulässig und notwendig war.
Wird im Rahmen der sachlichen und rechtlichen Überprüfung einer Beschwerde von der Kommission festgestellt, dass eine Beschränkungsmaßnahme angeordnet und vorgenommen wurde, diese aber unzulässig oder nicht notwendig war, ist sie vom zuständigen Bundesminister sofort aufzuheben.
Mit Schreiben vom 30.6.’04 ersuche ich Herrn Dr. de With mir den Zwischenbescheid vom 19.4.’04 zu überlassen und um einige ergänzende Ausführungen – das Schreiben kam mit dem Vermerk zurück: Empfänger nicht mehr MdB! Ich richte mein Schreiben erneut an die G 10-Kommission und erhalte darauf am 9.7.’04 als Antwort: Im Wesentlichen werden die Ausführungen oben (Schreiben vom 17.6.’04) bestätigt, mit einigen zusätzlichen Bemerkungen:
Wegen der Geheimhaltungspflicht kann die Kommission keine Auskunft erteilen ob im Einzelfall tatsächlich eine Beschränkungsmaßnahme angeordnet wurde oder nicht. Hinzu kommt, dass aus einer solchen konkretisierten Mitteilung möglicherweise Rückschlüsse auf laufende Überwachungsmaßnahmen gezogen werden könnten.
Eine Mitteilung über den Bescheid vom 17.6.’04 hinaus kann insofern nicht erfolgen.
Ich erhalte erneut den Zwischenbescheid vom 27.4.’04 übermittelt, insofern dürfte es einen Zwischenbescheid vom 19.4.’04 nicht geben, oder es wurde der vom 27.4.’04 neu gefasst!
Ich erhalte weiter einen Ausdruck des G 10-Gesetzes und es schließt sich eine Art Rechtsbelehrung/Rechtshinweis an.
Der Bundesnachrichtendienst antwortet mir mit Schreiben vom 16.8.’04 in Hinweisen auf seinen Auftrag und meint, mein Antrag würde den rechtlichen Anforderungen nicht entsprechen – ich lasse es dabei bewenden.
Die Datenschutzbeauftragten von Land und Bund sind mir ebenfalls keine Hilfe und bestätigen mir auf meine Anfragen hin lediglich, dass bei den Ämtern für Verfassungsschutz keine Daten über mich erfasst sind und auch keine Überwachung und Observierung seitens der Ämter für Verfassungsschutz durchgeführt werden.
Da es mir möglich ist meinen Tagesablauf unmittelbar und direkt, bis in Details, via Medien nachzuvollziehen, ist zweifelsfrei eine rundum Observation gegeben (ohne Schutz der Intimsphäre), weshalb ich mit Schreiben vom 1.7.’04 entsprechende Anfragen an die Intendanz der großen Rundfunk- und Fernsehanstalten (ARD, ZDF, ORF, RTL, ProSiebenSat 1) richtete – worauf ich keine Antworten erhielt, was wohl für sich spricht!
Die Bundespräsidenten Johannes Rau und Horst Köhler (Deutschland), sowie die Bundespräsidenten Dr. Thomas Klestil und Dr. Heinz Fischer (Österreich) wurden und werden von mir über die Vorgänge laufend informiert.
Die Bundesregierungen in Deutschland und Österreich, insbesondere Bundeskanzler Schröder und Schüssel, Bundeskanzlerin Merkel und Bundeskanzler Gussenbauer, werden von mir gleichermaßen informiert.
Weiters sind von mir direkt einbezogen (teils über die Botschaften) , die Präsidenten und Staatsführungen der USA, Russland, Großbritannien, Frankreich, Italien, China, Indien, Japan, Iran, Ägypten, Israel, Südafrika und indirekt über die UNO, EU und Medien, die Erdgesellschaft/Völkergemeinschaft insgesamt – in allen wesentlichen Lebensbereichen, wie Kultur/Religionen, Politik, Wirtschaft.
Aus meinen Abfragen bei den Behörden resultiert ein erstes wesentliches Zwischenergebnis:
(Wenn ich mich so umfassend einbringe und einmische, muss es mich dann wundern, wenn ich mich unter Räson der Staaten- und Völkergemeinschaft wieder finde …)
Dagegen habe ich grundsätzlich nichts einzuwenden, nur über das Wie, zumal dieses, Menschenwürde und Menschenrechte, Grundordnungen und Rechte nicht zu kennen scheint und zur Makulatur werden lässt und damit unser Streben nach Demokratie zur Farce werden lässt und Demokratien sich als die schlimmeren Diktaturen erweisen.
(Insofern böte die Apokalyptik um mich eine gute Demo-Version …)
Das deutsche Grundgesetz gilt international als Richtung weisend, umso bedauerlicher das Geschehen wie es sich mit mir verbindet:
Aus meiner Sicht sind die Gründe hierfür im Grundgesetz selbst angelegt, nämlich, in Artikel 1 [Schutz der Menschenwürde] und seiner Unterjochung durch die folgenden Grundrechte, in welche stets kraft Gesetz eingegriffen werden darf und kann und wovon die Legislative und folglich die Exekutive und die Kontrolleinrichtungen reichlich, um nicht zu sagen entartet Gebrauch machen – undurchsichtiger Gesetzeswust!
Damit verletzt die staatliche Gewalt Achtung und Schutz der unantastbaren Würde von uns Menschen eklatant, ja man muss bedauerlicher Weise sagen, der Schutz der Menschenwürde ist nicht wirklich gegeben! (Von manchen internationalen Gepflogenheiten erst gar nicht zu sprechen!)
Mir werden nahezu alle im GG zugestandenen Rechte verwehrt oder eben nur sehr eingeschränkt zugestanden, insbesondere kraft Artikel 10 GG und dem darauf ergangenen G 10-Gesetz, welches über eingeleitete Maßnahmen Geheimhaltungspflicht vorschreibt, den Rechtsweg zunächst ausschließt und statt dessen die Nachprüfung durch die G 10 Kommission tritt.
Vor diesem Hintergrund sind die Antworten auf meine An- und Abfragen bei den einschlägigen Behörden, wie oben aufgeführt, nur bedingt aussagefähig, dennoch lassen die intensiven Auseinandersetzungen mit meinen Anliegen, insbesondere die der Innenministerien und G 10-Kommissionen, sehr wohl den Schluss über umfassende Überwachungsmaßnahmen zu, beispielsweise spricht die G 10-Kommission des Bayerischen Landtages sogar vom Vollzug des Art. 10-Gesetzes!
Und das Bundesverfassungsgericht spricht in seinem Beschluss vom 23.5.2005 von: … gegen die willkürlichen Observationsmaßnahmen durch die öffentliche Gewalt …, was im Kontext, wenn auch indirekt, ebenfalls als Bestätigung für die Observationsmaßnahmen verstanden werden kann.
Die eigentliche Bestätigung kommt durch die Observationsmaßnahmen selbst, wie massive Störungen meiner Kommunikationseinrichtungen, meiner Computer, massiv intrigierte Geschäftsvorgänge, Zerrüttung meines Privatlebens und die Nachvollziehbarkeit meiner Gesamtlebensgestaltung über die Medien.
Die Vorwände für Verdächtigungen, Unterstellungen und für derart drastische Maßnahmen sind mannigfaltig und bieten der Staatsgewalt jedwede Möglichkeit zur ungebremsten Willkür, auch in zeitlicher Hinsicht, zumal der Rechtsweg unterbunden ist und die parlamentarischen Kontrolleinrichtungen überfordert scheinen und/oder sich in Kungelei üben und die Medien darüber schweigen!
Einmal davon abgesehen, dass es meiner Überzeugung nach erst gar nicht zur Observation hätte kommen dürfen, weil in politischer Willkür gründend, belässt es die Staatsgewalt leider nicht bei den Observationsmaßnahmen, sondern betreibt vorsätzlich und gezielt in umfassender Art und Weise die Zerrüttung meines Privatlebens, meine gesundheitliche Zerstörung, versucht mich zu Straftaten hin zu provozieren, betreibt meinen wirtschaftlichen Ruin und meine gesellschaftliche Isolierung über fortdauernden Freiheitsentzug, Folter und Nötigung und hierin gründet meine Strafanzeige.
Nachweis der Willkür:
Ich halte seit meiner Unternehmenstätigkeit in Wien, demnach seit über dreißig Jahren, nachweislich und nachhaltig Kontakt zu führenden Persönlichkeiten in Kultur, Politik und Wirtschaft. Ich lebe seit 1983 in Deutschland, meine inzwischen geschiedene Frau (von den Observisten intrigiert) ist Deutsche Staatsbürgerin aus gutem Haus.
Seit etwa 1986 bediene ich die Wirtschaft, Politik und Medien mit eigenem Schrifttum quer zu vielen Lebensbereichen, darunter Bundeskanzler Kohl, Bundespräsident von Weizsäcker und Anfang der 90er-Jahre erhalten Medien und führende Politiker mein Buch Mitspieler Mensch überreicht, darunter die Herren Kohl, Schröder, Lafontaine, Fischer, Trittin, Schily und andere und Präsident Gorbatschow und etwas später Bundespräsident Herzog, der kurz darauf seine Ruck-Rede hielt …
Vor diesem Hintergrund verteilte ich im Sommer 2003 mein Manuskript zu meinem Buch HANS aha’s … und das Inferno nahm seinen Lauf, unmittelbar darauf setzte die Observation ein, ohne dass auch nur irgendjemand zuvor mit mir darüber gesprochen hätte …
Ich wusste und weiß um die gesellschafts-philosophischen Bruchlinien in meinem Buch und gerade deshalb wollte ich das Establishment bereits im Vorfeld der Veröffentlichung darauf einstimmen, was daraus wurde ist inzwischen hinlänglich bekannt …
Erklären lässt sich das nur mit politischer und justizieller Willkür – ich soll in meinem Wirken und Werk schlichtweg vernichtet werden, auf welche Art und Weise auch immer.
Das Establishment will mich in seiner Machtbesessenheit ohne Rücksicht auf mein Wirken und Werk unterworfen wissen, wohl der eigentliche Grund warum das Inferno noch heute fortdauert und die Observisten inzwischen klar auf meine Vernichtung abstellen – von Richtern mitverantwortet!
Als ich im März 2005 meine Verfassungsbeschwerde einreichte war die allgemeine Bedeutung meines Wirkens und Werkes und die massiven Verletzungen in meinen Grundrechten bereits greifbar und ebenso, dass mir schwere und unabwendbare Nachteile entstehen würden, würde ich auf den Rechtsweg verwiesen. Und dennoch verweigerte das Bundesverfassungsgericht die Annahme meiner Beschwerde, es ging erst gar nicht auf mein Vorbringen ein und griff in seinem Beschluss lediglich das Kriterium Politischer Willkür auf.
Observation ist stets in Verbindung mit Freiheitsbeschränkung, -entziehung zu sehen, sie ist gemäß Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichtes nur in seiner Verhältnismäßigkeit zulässig, wird sie angeordnet, ist die Beschränkungsmaßnahme, nach geltendem Recht, laufend auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls unverzüglich aufzuheben.
In meinem Fall wurde der Zeitraum für die Observationsmaßnahmen offensichtlich a priori für fünf Jahre festgesetzt – folge ich Medien-Informationen. Eine Festsetzung von solch langem Zeitraum ist gesetzlich nicht gedeckt – Freiheit ist Menschenrecht und Grundrecht und in solche darf nur kraft Gesetz (siehe GG Art. 104) eingegriffen werden!
Insoweit agieren hier Politiker und Richter, in ihrer Macht befangen, über Recht und Gesetz hinweg, was den Willkürakt seitens der Politik und Justiz verfestigt und weiters als strafrechtlich relevante Handlungen Politische Verdächtigung, Rechtsbeugung und Verfolgung Unschuldiger auslöst.
Im Falle des Bundeskanzlers, der Bundeskanzlerin, der verantwortlichen Minister und Ministerpräsidenten und Richter, stellen sich zusätzlich kritische Fragen in Verbindung mit dem geleisteten Amtseid und einem möglichem Bruch.
Die Observationsmaßnahmen, wie sie sich mit mir verbinden, stellen wohl ein Novum dar, insofern, als meine Observation nahtlos von Medien begleitet und international mitverfolgt wird. Hier verbinden sich Geheimhaltung und Öffentlichkeit in besonderer Art und Weise, was es zu hinterfragen gilt: Fakt ist, die rechtlichen und gesetzlichen Voraussetzungen hierfür sind nicht gegeben, andererseits erweitert eine Observation in Verbindung mit Medien die Möglichkeiten erheblich – zweifellos auch für mich als Betroffenen.
Im Kontext der Strafanzeige hier, interessieren natürlich primär die strafrechtlich relevanten Belange und Handlungen. Wir sprechen von Verbrechen: Nötigung, Folter, absichtliche Schädigung an Leib und Seele, von Folter mit Todesfolge, von Mordabsicht und Mord. Für diese Delikte gilt: Der Versuch ist strafbar!
Art. 3 der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten:
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden!
Die Verbindung von Observation und Medien ermöglicht den Observisten bislang ungeahnte Möglichkeiten in ihrem Aufgabenbereich und deren Missbrauch, beispielsweise die subtile Verletzung von Menschenrechten und Grundfreiheiten, insbesondere auch die Verletzung des grundgesetzlich geschützten höchstpersönlichen Lebensbereiches über Evaluierung der privaten Lebensgestaltung, in Wort und Schrift, in Bild und Film und deren widerrechtlichen Weitergabe an Dritte!
Über die gewonnenen Persönlichkeitsprofile eröffnen sich den Observisten weitere Möglichkeiten und deren Missbrauch, nämlich die gezielte Herbeiführung von Wahnkategorien und somit von schweren Psychosen/Neurosen, einschließlich möglicher Selbst- und Fremdgefährdungen, die Provokation von zerstörerischen Handlungen in allen Lebensbereichen, darunter auch jene die der Existenzsicherung dienen.
Diese Vorgehen und Handlungen seitens der Observisten gehen weit über die gegebenenfalls zu akzeptierenden Beschränkungsmaßnahmen hinaus und lösen die oben erwähnten Verbrechens-Straftatbestände, wie die der Folter und ihre Folgen, aus.
Hierzu Art. 104 GG:
Festgehaltene (Freiheitsentziehung) Personen dürfen weder seelisch noch körperlich misshandelt werden.
1. Zwischenergebnis – Zusammenfassung:
Die Art und Weise der Anordnung und des Vollzuges der Observations- und Beschränkungsmaßnahmen gegen mich lässt kaum Zweifel an der beabsichtigten (vorsätzlichen) Zerstörung / Vernichtung meiner Person aufkommen.
Medien versagen in ihrer Kontrollfunktion und finden sich, wenn nicht in Mittäterschaft, so doch in Beihilfe wieder.
Recht und Gesetz zeigen sich als von den Verantwortlichen und Handelnden außer Kraft gesetzt, was die freiheitliche demokratische, in Würde und Recht gründende Gesellschaftsordnung insgesamt und schlichtweg, als Gesellschaftsordnung der Lebenslügen und ihre Vertreter in rechtswidrigen, wie strafrechtlich relevanten Handlungen verstrickt zeigt! Demokratie am Abgrund!?
(Anmerkung: Dem Deutschen Grundgesetz ist Selbstunterjochung implizit, es schützt nicht wirklich uns Menschen in unserem Menschsein, in unserer Menschenwürde, in unseren Menschenrechten und steht so inhaltlich in krassem Widerspruch zur Konvention zum Schutz derselben. Es schützt vordergründig die Volksvertreter in ihren Gespinsten und verfehlt so dem Grunde nach Sinn und Zweck!
Das Grundgesetz toleriert uns in der Odyssee unseres Bewusstseins, es fördert uns nicht darin!
Das GG lässt allerdings keine Zweifel aufkommen, hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit aller Grundrechte zueinander, diesem Kriterium wird von den Volksvertretern und der Justiz längst nicht mehr gebührende Aufmerksamkeit und Sorgfalt zuteil, beispielsweise, bei Freiheit versus/und Sicherheit – greift erst einmal Prävention unverhältnismäßig um sich, finden wir uns unter Staatsräson und Staatssicherheit wieder!)
Nachweis und Beweismittel über die strafrechtlich relevanten Handlungen im Einzelnen – ein schwieriges Unterfangen, weil an Komplexität kaum noch zu übertreffen und Schweigen und Leugnung (Geheimhaltung) das Geschehen bestimmen.
Ich soll auf meine Individualrechte, auf meine Grundrechte verzichten und mich willkürlichen Staatsräsonen unterwerfen – ich will nicht!
Ich soll mich konform in die Staaten- und Völkergemeinschaft einfügen – ich will nicht!
Ich soll auf mein Atomprogramm (auf die Veröffentlichung meiner Bücher) verzichten – ich will nicht!
Im Gegenzug soll ich großzügig gefördert werden – ich will nicht!
Willige ich nicht ein und folge ich nicht, muss ich mit Isolation, Repressalien und Sanktionen rechnen, sprich, mit meiner vorsätzlich herbeigeführten Zerstörung und Vernichtung rechnen und genau das versuchen und betreiben die Staatsgewalten, zusammen mit Medien, inzwischen seit vier Jahren – auf widerrechtliche und strafrechtlich relevante Art und Weise und wohlgemerkt, von Politikern und Richtern, welche den Amtseid leisteten, mitverantwortet!
Das erklärt auch, warum die Observisten nicht bloß mit Überwachung befasst sind, sondern widerrechtlich massiv in mein Privat- und Geschäftsleben eingreifen.
Und gleichzeitig bedient sich international das Establishment widerrechtlich meines Geistigen Eigentums.
Und ich dachte, ich lebe in Demokratien, welche Würde und Rechte von Menschen achten und einhalten würden und Rechtsschutz und Rechtsweg gewährleisten würden – welch ein böses Erwachen!
Von Mal zu Mal klicke ich mich in Foren ein und Stelle Beiträge ein, auf einen meiner Beiträge finde ich am 11. und 24.10 2005 unter dem Nicknamen Uttu Schüli (ich deute diesen Namen mit Otto Schily) die beiden folgenden Diskussionsbeiträge:
11.10.2005
Ich kann hier leider nur unter dem Pseudonym ‚Uttu Schüli’ schreiben.
Zu meiner Person: Ich bin in mehreren geheimen und geheimsten Ausschüssen des Bundes und der Länder tätig, sowie in den Führungszirkeln von Nato usw.
Wie Sie kaum glauben werden: Die Behauptungen von Herrn Klawatsch sind wahr! Die Observation des Herrn Klawatsch lastet unsere inländischen Geheimdienste zu ca. 78 % aus. Befreundete Dienste wie das M16, die NSA usw. kommen auf nahe 50 %.
Die obersten Polizeibehörden der Länder haben alle eine Soko Clavacs eingerichtet. Diese Sokos widmen sich ausschließlich dem Thema Klawatsch.
Die gesamte Justiz ist angewiesen, jedwede Klage von Klawatsch ohne Begründung abzubügeln.
Die gesamte Presse sowie das Fernsehen sind geheimdienstlich unterwandert.
Unsere V-Männer stellen sicher, dass die Tätigkeiten des Herrn Klawatsch in Echtzeit über die Glotze flimmern, natürlich getarnt als Werbespots für Knoppers, Jamba oder Palmolive.
Also: Augen auf beim Dauerlauf. Es ist jetzt sicher verständlich, dass ich nicht unter meinem richtigen Namen schreiben kann, sonst ist die ganze Meute morgen hinter mir her.
Helm auf (oder Hut ab?) vor einem Mann mit soviel Feind!
24.10.2005
‚Uttu Schüli’ sieht sich zu folgendem Statement veranlasst:
Hans Klawatsch ist kein Phantom, sondern ein real existierender Spring-ins-Feld (siehe auch meinen Beitrag: http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/37759,0.html) (wurde inzwischen gelöscht!)
Schon mein Urahn ‚Frodrich Burburasso’(Friedrich Barbarossa) musste sich mit diesem Tausendsassa herumplagen, verlor jedoch das entscheidende Duell im Salef. So geistert Hans Klawatsch noch immer umher, um uns seine ‚Hahas’ anzudrehen.
Naja, ich bin ihn ja bald los. Wulfgong Schöble (Wolfgang Schäuble), übernehmen sie!
Wer auch immer diese Beiträge verfasst haben mag, sie sind ein, sagen wir, spaßiger Hinweis auf einige wesentliche Teilaspekte der tatsächlichen Situation – Schmunzeln erlaubt!
Möglicherweise ist der Sachsen-Sumpf, mit dem derzeit ein Untersuchungsausschuss befasst ist, eines der Ergebnisse, welche die mit meiner Observation einsetzenden Untersuchungen und Ermittlungen zeitigen.
In nur dreieinhalb Monaten, wenn auch fast rund um die Uhr, schreibe ich meine HANS aha’s …, mit zunehmender Versenkung, wie es die Qualität des Inhalts nahe legt …
Im Sommer 2003 übermittle ich das Manuskript, streng vertraulich, an eine der bekanntesten Talkerinnen des deutschen Fernsehens und es schlägt förmlich ein, innerhalb weniger Wochen sind widerrechtlich alle Sender davon inspiriert und durchflutet, ich agiere umgehend und verteile das Manuskript international an führende Politiker, Medien und sonstige Einrichtungen.
Unmittelbar darauf setzen die gegen mich gerichteten Observationsmaßnahmen ein und die Apokalyptik bricht sich Bahn …
Fortsetzung folgt …
clavacs
clavacs - 30. Aug, 09:31