Ermittlungsverfahren

JOHANN KLAWATSCH
29. November 2010
Staatsanwaltschaft München I

80336 München


Geschäftszeichen: 303 Js 47156/10 – Ihr Schreiben vom 11.11.2010

Sehr geehrter Herr Dr. Helck,
ich wüsste nicht, warum ich mich nicht äußern sollte, allerdings gäbe es einen triftigen Grund dieses nicht zu tun, nämlich: nach sieben Jahren Staatsterror gegen mich, bin ich es leid, gegen Menschen verachtende Methoden – von Staat wegen –, gegen einen Unrechtstaat anzurennen. Einen Staat, dem Politik- und Justizwillkür nicht fremd sind. Davon nehme ich die Staatsanwaltschaft München nicht aus, ich verweise diesbezüglich auf meine bei der Staatsanwaltschaft München I eingebrachten Strafanzeigen, wovon einige bislang nichteinmal entschieden sind.
Ich denke die Staatsanwaltschaft München I ist darüber hinreichend informiert. Zumal in den Staatsterror gegen mich die Medien vollumfänglich eingebunden sind.
Zum aktuellen Stand des kriminellen Treibens insgesamt gegen mich, verweise ich auf meine Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht vom 20.08.2010 (Anlage 1, ohne Anlagen) und das Schreiben des BVerfG v. 20.10.2010 (Mitteilung über Richterentscheidung zur Annahme).
Diese Vorbemerkungen sollen zur besseren Einordnung des anhängigen Verfahrens dienen, möchte sich die Staatsanwaltschaft diesbezüglich umfassender informieren, verweise ich auf meine Webseiten wie in meinem Curriculum vitae (Anlage 2 - Formblatt Personalien) aufgeführt.
Zum Ermittlungsverfahren selbst:
Ich bin nicht Täter, sondern Opfer! Gegen mich tobt, von Staat wegen, inzwischen im achten Jahr, eine beispiellose strafrechtlich relevante Vernichtungshatz, in jedweder Hinsicht, so auch wirtschaftlich und insofern auch gegen mein Unternehmen Investors GmbH. Es werden mir sämtliche Geschäftstätigkeiten intrigiert, manipuliert und letztlich unterbunden und damit jedwede Einkommens- und Erwerbsmöglichkeit vereitelt.
Und weil man mir offensichtlich nicht anders habhaft werden kann, weil gegen mich nichts vorliegt, vorliegen kann, werden Vorgänge, wie der gegenständliche, herbeimanipuliert und heraufbeschworen. Und das selbst unter Rechtsbeugung durch Richter! Dem Gerichtsurteil, die Forderung betreffend, liegt Rechtsbeugung zugrunde.


Richtig ist, ich bin seit Gründung (1995!) der Investors- Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Oberhaching, Gesellschafter und Geschäftsführer der Gesellschaft (HRB, Anlage 3).
Ich bestreite hingegen die Zahlungsunfähigkeit, es handelt sich lediglich um eine begründete Illiquidität, deren Ursachen in den oben geschilderten Fakten liegen.
Ich habe den Insolvenzantrag sorgfältig überlegt und erwogen und letztlich verworfen, was ich wie folgt begründe:
Aufgrund des Infernos das gegen mich und das von mir vertretene Unternehmen tobt, habe ich die Geschäftstätigkeit auf Ruhen gestellt. Das Unternehmen ist keineswegs überschuldet und hat keinerlei anderweitige Verpflichtungen, ausgenommen, mir als Gesellschafter und Geschäftsführer gegenüber. Es liegt auch in meiner Verantwortung meine persönlichen Interessen zu wahren (Existenzsicherung, Gesellschaftskapital, Forderungen) und insofern habe ich mich für den Fortbestand des Unternehmens entschlossen, zumal, wie oben bereits ausgeführt, die Forderungen, welche laut Staatsanwaltschaft die Insolvenz begründen sollen, widerrechtlich zustande gekommen sind.
Denke die Staatsanwaltschaft weiß um die Forderung als Ordnungsgeld, wegen versäumter Offenlegung des Jahresabschlusses gegenüber dem Bundesanzeiger:
Die Offenlegungspflicht war zuvor nicht gegeben, es fand eine Gesetzesänderung statt, für kleine Gesellschaften sieht § 326 HGB ab 2006 vor, dass Bilanz und Anhang zur Offenlegung einzureichen sind, wobei es im Anhang keiner Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung bedarf.
Zu diesem Zeitpunkt bestand die Gesellschaft bereits im elften Geschäftsjahr und das Unternehmen kam seinen kaufmännischen Verpflichtungen stets anstandslos nach, auch dem Finanzamt gegenüber. Das gehört zu meiner Sorgfaltspflicht als Geschäftsführer, der ich stets entsprochen habe und auch weiterhin entsprechen werde. Mit den Jahresabschlüssen war eine Steuerberatungsgesellschaft beauftragt, über lange Jahre die gleiche Gesellschaft.
Die Jahresabschlüsse ergaben über die vielen Jahre keinen Grund zu Beanstandungen, es herrschte also ein gebührendes Vertrauensverhältnis zwischen mir und dem Steuerberater.
Der Jahresabschluss 2006 wurde mir wie gewohnt ausgehändigt, mit dem Hinweis, der Anhang würde noch fehlen und der mir falls erforderlich unmittelbar nachgereicht werden würde. Ich reichte die Unterlagen beim Finanzamt und beim Bundesanzeiger ein. Das Finanzamt veranlagte anstandslos, der Bundesanzeiger beanstandete zu Recht den fehlenden Anhang und teilte dieses auch dem Steuerberater mit.
Zu bemerken: Der Jahresabschluss wurde zum Bundesanzeiger von Investors direkt eingereicht, der Bundesanzeiger informierte allerdings nicht das Unternehmen, also Investors, sondern direkt den Steuerberater. Nun gut, eigentlich kein Malheur, wenn der Steuerberater seiner Sorgfaltspflicht entsprechend seine Mandantschaft unmittelbar informiert, was allerdings nicht geschehen ist. Investors hatte also keine Kenntnis davon, dass die Offenlegung vom Bundesanzeiger wegen unvollständiger Unterlagen verworfen wurde. Etwa ein Jahr später erging die Aufforderung, dieses Mal an das Unternehmen direkt, die Unterlagen vollständig einzureichen, unter Fristsetzung und Androhung eines Ordnungsgeldes.
Ich setzte mich unverzüglich mit dem Steuerberater in Verbindung und mir wurde die Erledigung fristgerecht zugesagt, es kam nicht dazu, reichlich ungewohnt und wider allen Gepflogenheiten, aufgrund der vertraulichen Zusammenarbeit über Jahre.

Denke es muss nicht allzu lange darüber gerätselt werden, weshalb die Sorgfaltspflicht und das Vertrauensverhältnis urplötzlich außen vor geblieben sind.
Aufgrund von Intrigen und Manipulation durch den Staats- und Systemschutz, der nichts anderes als meine Vernichtung verfolgt …
Vor diesem Hintergrund muss für die Staatsanwaltschaft nachvollziehbar sein, dass hier keinerlei vorsätzliche Verschleppung eines Insolvenzverfahrens gegeben ist und ich sehe aufgrund der Sachlage auch weiterhin keinerlei Veranlassung Insolvenzantrag zu stellen. Ein Insolvenzantrag kann ja auch vom Gläubiger gestellt werden, dem ich mich verständlicherweise rechtlich widersetzen würde.
Meiner Überzeugung nach gingen dem Ermittlungsverfahren, wie weiter oben bereits ausgeführt, strafrechtlich relevante Handlungen voraus, gegen die ich mich zu gegebener Zeit mittels rechtstaatlicher Möglichkeiten wehren werde.
Die Angelegenheit insgesamt dürfte letztlich die internationalen Gerichtshöfe in Strassburg und Den Haag befassen.
Ergänzend zu meinen wirtschaftlichen Verhältnissen: meine Vernichtung wird gnadenlos verfolgt, nicht nur meine wirtschaftliche, auch meine physische – unter Foltermord auf Raten!
Dein Staat, dein Mörder!
Ich verfüge seit Jahren über kein Einkommen, ich lebte von der Substanz und seit einiger Zeit nur noch von der Kreditierung durch Bekannte und Verwandte.
Würde die Vernichtungshatz mir gegenüber eingestellt, kehrten sehr schnell wieder geordnete Verhältnisse ein …
Ich meinerseits werde mich dem Staatsterror jedenfalls nicht beugen, in Sachen Menschenwürde und Menschenrechte kann es keine Kompromisse, sondern nur Entschlossenheit geben. Politik und Justiz obliegt es (GG § 1), den Schutz von Würde und Rechten von uns Menschen zu gewährleisten und nicht verdeckt diese Rechte zu unterlaufen, was einer Lynchjustiz von Staat wegen gleichkommt.
Beweisanträge ergeben sich aus der Sachverhaltsdarstellung, die Staatsanwaltschaft ist gehalten sachdienlichen Hinweisen gebührend nachzugehen, ich leiste dazu gerne meinen Beitrag, im Rahmen meiner Möglichkeiten. Aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen mit Justizbehörden, insbesondere die letzten sieben Jahre über, steht der Ausgang des Verfahrens ohnehin bereits fest. Der Verrat am Rechtestaat und an Demokratie. Erbärmlich!
Mit freundlichen Grüßen,
Johann Klawatsch

Anlagen wie erwähnt!

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